Vorlage für sichere Stromversorgung: Was wird bei der Abstimmung am 9. Juni 2024 entschieden?

Was bedeutet die Abstimmung am 9. Juni 2024 für PV-Anlagenbetreiber?

Am 9. Juni 2024 wird über das Bundesgesetz für eine sichere Stromversorgung abgestimmt. Die Änderungen betreffen verschiedene Bereiche, die für PV-Anlagenbetreiber wichtig sind. Hier eine Übersicht.

Abnahme- und Vergütungspflicht, harmonisierte Vergütung und Minimalvergütung:

Der Flickenteppich der verschiedenen Einspeisevergütungstarife wird wohl bestehen bleiben. Die Vorlage sieht vor, dass Verteilnetzbetreiber weiterhin verpflichtet sind, dezentral produzierter Photovoltaik-Strom abzunehmen und zu vergüten. Falls sich Anlagenbetreiber und Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EVU) nicht einig werden, wird die Vergütungshöhe am vierteljährlich gemittelten Marktpreis orientiert. Dieser liegt momentan bei etwa: 6.2 Rp./kWh, somit deutlich schlechter als die meisten EVU’s, wie diese Karte veranschaulicht. Produzenten werden zusätzlich vor sehr tiefen Marktpreisen geschützt indem folgende Minimalvergütungen für PV-Anlagen bis 150 kW definiert werden:

bis 30 kW: 4.6 Rp./kWh

zwischen 30kW & 150 kW:

  • Mit Eigenverbrauch:            0 Rp./kWh
  • Ohne Eigenverbrauch:       6.7 Rp./kWh

Höhere Boni bei der Einmalvergütung für Photovoltaik-Anlagen an Fassaden:

Um den Bau von Fassadenanlagen zu fördern, wird der Neigungswinkelbonus (bei Photovoltaik-Anlagen mit mindestens 75 Grad) deutlich erhöht. Dies schafft schweizweit starke Anreize zum Bau von Fassadenanlagen welche eine gute Winterstromausbeute haben. Hier die Änderung des Neigungswinkelbonus, welcher zusätzlich zur Leistungsförderung ausbezahlt wird:

Integrierte Anlagen:                             Bisher: 250 CHF/kWp; Neu: 400 CHF/kWp

Angebaute und Freistehende Anlagen:   Bisher: 100 CHF/kWp; Neu: 200 CHF/kWp

Anreiz für den Bau größerer Photovoltaik-Anlagen auf Dächern:

Die Einmalvergütung für Marktsegmente mit starken Wachstum werden um 20 CHF/kWp gesenkt. Dies betrifft Anlagen kleiner wie 30 kW und freistehende oder angebaute Anlagen grösser wie 100 kWp. Die aktuellen Förderungen werden beibehalten für Anlagen in der Leistungsklasse 30-100kW. Dies soll den Bau größerer Anlagen fördern und dazu beitragen, die gesamte geeignete Dachfläche für die Stromerzeugung zu nutzen.

Zusammenschlüsse zum Eigenverbrauch(ZEV):

Neu kann bestehende elektrische Infrastruktur des Verteilnetzbetreibers, konkret die Sammelschiene der Verteilkabine, genutzt werden um innerhalb der Nachbarschaft ein Zusammenschluss zum Eigenverbrauch zu realisieren. So wird verhindert, dass kostspielige Parallelnetze aufgebaut werden, welche oftmals die Wirtschaftlichkeitsrechnung solcher Vorhaben verhinderte. Die Gesamte Produktionsleistung muss weiterhin 10% der gesamten Anschlussleistung des Zusammenschlusses betragen. Diese Änderung macht folgendes Szenario möglich: Stall/Halle mit geringem Stromverbrauch und gutem Photovoltaik-Potenzial beliefert umliegende Wohn- & Bürogebäude mit kleinen Dächern mit Strom.

Lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEG):

Die Einführung von LEGs ermöglicht eine lokale Vermarktung von selbst erzeugtem Strom innerhalb eines Quartiers oder einer Gemeinde. Teilnehmen können Prosumer, Speicherbetreiber und normale Endverbraucher, die beim gleichen Verteilnetzbetreiber angeschlossen sind und derselben politischen Gemeinde angehören. Jeder Teilnehmer benötigt einen Smart Meter, wobei das EVU dafür zuständig ist diesen auszuwechseln. Die Leistung der Erzeugungsanlagen in der LEG muss mindestens 20 Prozent der Anschlussleistung aller teilnehmenden Endverbraucher betragen. Der in einer LEG gehandelte Strom profitiert von einem reduzierten Netznutzungstarif. (Abschlag von 30%, respektive 15% bei Nutzung mehrerer Netzebenen)

In naher Zukunft werden wir einen Bericht mit Möglichkeiten, Beispielprojekten und detaillierteren Informationen über LEGs und digitale ZEVs schreiben.

Netztarife:

Flexible Endverbraucherinnen und Endverbraucher sollen Anreize erhalten, ihren Stromverbrauch an die Netzbelastung auszurichten und damit das Stromnetz zu entlasten (z.B. in Spitzenbelastungszeiten die Waschmaschine nicht laufen lassen oder das Elektrofahrzeug nicht laden).

Die Einführung dynamischer Netztarife bietet Anreize für flexible Endverbraucher, ihren Stromverbrauch an die Netzbelastung anzupassen. Dies kann PV-Anlagenbetreibern helfen, ihre Einspeisung zu optimieren und das Netz zu entlasten.

Datenplattform:

Die Schaffung einer nationalen Datenplattform ermöglicht den Austausch von energiewirtschaftlichen Daten und gewährleistet den Zugang zu diesen Daten für Endverbraucher und berechtigte Dritte. Somit muss für die Eigenbedarfsoptimierung nicht extra ein Smart-Meter installiert werden, sondern die Daten des EVU-Zähler können als Input verwendet werden.

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