Wir suchen Dich!
Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir eine engagierte Persönlichkeit als Teamleiter Elektro. In dieser verantwortungsvollen Funktion leitest du unsere Elektroabteilung und gestaltest gemeinsam mit uns zukunftsorientierte Lösungen in den Bereichen Photovoltaik, Elektroinstallationen und erneuerbare Energien. Dich erwartet ein motiviertes Team, ein vielseitiges Arbeitsumfeld mit spannenden Projekten, viel Eigenverantwortung sowie attraktiven Entwicklungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten.

Neue Subventionen 2026: Förderungen im Kanton Graubünden
Ab 2026 unterstützt der Kanton Graubünden gezielt Investitionen in zukunftsfähige Energie- und Elektrolösungen. Die kantonalen Förderprogramme betreffen unter anderem Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge sowie verschiedene Arten von Photovoltaikanlagen.
Nachfolgend finden Sie eine Übersicht über die wichtigsten Fördermassnahmen.
Förderung von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge
Der Ausbau von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge wird ab 2026 durch den Kanton Graubünden gezielt unterstützt. Förderberechtigt sind Ladeinfrastrukturen bei bestehenden Mehrfamilienhäusern sowie Ladeinfrastrukturen für gewerblich genutzte Fahrzeuge, sofern die technischen und organisatorischen Voraussetzungen erfüllt sind.

Kernpunkte der Förderung:
- Ladeinfrastruktur bei bestehenden Mehrfamilienhäusern
- Ladeinfrastruktur für gewerblich genutzte Fahrzeuge
- Förderbeitrag von CHF 400 pro ausgerüstetem Parkfeld
- Maximaler Förderbeitrag von CHF 50’000 pro Projekt
- Lastmanagement ist obligatorisch
Eine frühzeitige Planung ist entscheidend, da Beitragsgesuche zwingend vor Baubeginn eingereicht werden müssen.
Förderung von Photovoltaikanlagen für Winterstrom
Zur Stärkung der Winterstromversorgung fördert der Kanton Graubünden Photovoltaikanlagen, die speziell für eine erhöhte Stromproduktion in den Wintermonaten ausgelegt sind. Förderberechtigt sind Photovoltaikanlagen auf bestehenden Bauten oder Infrastrukturanlagen, sofern klar definierte technische Anforderungen erfüllt werden.

Kernpunkte der Förderung:
- Förderbeitrag von CHF 300 pro kWp
- Mindestanlagengrösse 3 kWp
- Neigungswinkel zwischen 60° und 90°
- Globalstrahlung über 1250 kWh/m²
- Ausrichtung Ost – Süd – West (90°–180°–270°)
Zusätzlich sind Mindestabstände vom Boden sowie zu benachbarten Objekten einzuhalten, um Verschattungen durch Schnee und Störobjekte zu vermeiden. Dadurch werden ausschliesslich optimal ausgerichtete Anlagen gefördert. Die Beitragsgesuche müssen auch hier zwingend vor Baubeginn eingereicht werden.
Förderung von Photovoltaikanlagen zur Nutzung des Flächenpotenzials
Weiter fördert der Kanton Graubünden Photovoltaikanlagen auf Wohnbauten, die das vorhandene Flächenpotenzial optimal nutzen. Diese Förderung richtet sich an Anlagen, deren installierte Leistung den Eigenbedarf übersteigt.

Kernpunkte der Förderung:
- Gefördert wird die Leistung über 30 Wp/m² Energiebezugsfläche
- Mindestleistung von 3 kWp über dem Eigenbedarf
- Förderbeitrag von CHF 150 pro kWp
- Globalstrahlung über 1250 kWh/m²·a
- Exposition zwischen Nordost – Süd – Nordwest (45°–180°–315°)
Die Förderung gilt ausschliesslich für Wohnbauten mit überwiegender Wohnnutzung und kann nicht mit der Winterstrom-Förderung kombiniert werden. Auch hier müssen Beitragsgesuche zwingend vor Baubeginn eingereicht werden.
Beratung und Umsetzung
Gerne beraten wir Sie zu den neuen, kantonalen Fördermöglichkeiten ab 2026 und unterstützen Sie von der Planung bis zur fachgerechten Umsetzung Ihres Projekts.
Solpic AG – Ihr Partner für Elektroinstallationen, Photovoltaik und Ladeinfrastruktur in Graubünden
